Trauredner
Trauredner (Substantiv, maskulin [der]; weibliche Form: Traurednerin)
Bedeutung: Ein Trauredner ist eine Person, die bei Hochzeiten eine individuell gestaltete, nicht-religiöse Zeremonie leitet und das Brautpaar durch den Akt der Eheschließung begleitet. Der Trauredner hält eine persönlich abgestimmte Ansprache, die die Geschichte des Paares, ihre Werte und Wünsche sowie ihre gemeinsame Zukunft thematisiert. Anders als ein Priester oder Standesbeamter ist der Trauredner frei in der Gestaltung der Zeremonie und passt diese an die Vorstellungen und Bedürfnisse des Brautpaares an. Trauredner werden häufig bei freien Trauungen eingesetzt, die unabhängig von religiösen oder staatlichen Vorgaben gestaltet werden.
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Band - Boarisch Wuid
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